Impressum
Herausgeber dieser Website und verantwortlich für deren Inhalt ist die HonorarKonzept GmbH.
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HonorarKonzept GmbH
Herzberger Landstraße 25
37085 Göttingen
Telefon: 05 51 / 38 42 15 00
Telefax: 05 51 / 38 42 15 67
E-Mail: service@honorarkonzept.de
Homepage: www.honorarkonzept.de
Geschäftsführung:
Heiko Reddmann, Kai Brettschneider
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Sollten Sie, gleich aus welchem Grund, mit uns oder unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sein, lassen Sie es uns bitte wissen. Weitere Informationen haben wir in unserem Merkblatt zum Beschwerdeverfahren hinterlegt.
Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV ist Kai Brettschneider.
Zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörden:
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler) und Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 (Finanzanlagenvermittler) erteilt durch:
IHK Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover oder
Postfach 30 29
30030 Hannover
Telefon: 05 11 / 31 07-0
Telefax: 05 11 / 31 07-333
Homepage: www.hannover.ihk.de
Zuständige Registrierbehörde:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 030 / 20308- 0
Telefax: 030 / 20308- 1000
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittler: D-33FP-1YPPJ-23
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittler: D-F-133-TXAA-22
Homepage: www.vermittlerregister.info
Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung vorhanden;
zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Telefon: 05 11 / 31 07 – 0
Telefax: 05 11 / 31 07 – 333
E-Mail: info@hannover.ihk.de
Homepage: www.hannover.ihk.de
Handelsregister:
Amtsgericht Göttingen HRB 200802
Steuer-Nr. 20/200/30157
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Informationen und Hinweise gemäß EU-Transparenzverordnung (Zukunftsthema: Nachhaltigkeit)
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken werden deshalb auch als ESG-Risiken bezeichnet und können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
1. Umwelt
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
2. Soziales
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
3. Unternehmensführung
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die HonorarKonzept GmbH versteht sich als Servicedienstleister für Honorar-Finanzberater und bietet i.d.R. keine eigene Beratungs- und/oder Vermittlungstätigkeit an.
Sofern dennoch eine Beratungs- und/oder Vermittlungstätigkeit angeboten wird, werden aktuell im Rahmen einer Beratung und Vermittlung durch die HonorarKonzept GmbH selbst nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter aufgrund der aktuell teils unzureichenden Entwicklung und beschränkten Informationen der Anbieter nicht berücksichtigt.
Zudem unterliegen die konkreten gesetzlichen Anforderungen an die die technischen Durchführungsstandards in Hinblick auf die Offenlegungen von Informationen über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, über die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltiger Investitionsziele oder über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale bei Investitionsentscheidungen und im Beratungsprozess aktuell noch einem nicht abgeschlossenen Harmonisierungsprozess der beteiligten Organe und Behörden.
Auf besonderen Wunsch des Kunden können die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage dennoch berücksichtigt werden.
Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot und nach Vorliegen der finalen sogenannten technischen Durchführungsstandards (siehe oben) wird ggf. eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütung für die Beratung und/oder Vermittlung von Finanzprodukten wird derzeit nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.